Konsular Abteilung
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Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9h bis 13h (Anträge abgeben)
von 14h bis 16h (Anträge abholen)
Freitag von 9h bis 12h (Antragsabgabe)
von 14h bis 15h (Antragsabholung)
(Die Bearbeitungszeit beträgt 48 Stunden)
Adresse:
Hohe
Warte 54
1190 Wien
Tel.: 0043-1-3708108-62 (Visa Abt.)
0043-1-3708108-63 (Konsulardienste)
Fax : 0043-1-3708108-69
2-Die wichtigsten Konsularsdienste für Ägypter:
• Das Konsulat gibt Pässe aus und ändert oder erneuert Pässe. Falls ein Ägypter aus dem Gastland ausgewiesen wird, wird ein spezielles Reisedokument ausgegeben.
• Das Konsulat erstellt und beglaubigt alle Dokumente, die von im Gastland wohnenden Ägyptern bei Hochzeiten, Scheidungen, Geburten oder Todesfällen benötigt werden.
• Die Ägyptische Regierung übernimmt bei im Ausland verstorbenen Ägyptern die Rückführungskosten (für eine Beerdigung im Heimatland), sofern der Verstorbene keine andere Staatsbürgerschaft besitzt, und seine Verwandten finanziell dazu nicht in der Lage sind.
• Das Konsulat beglaubigt Dokumente, die durch ägyptische oder Behörden des Gastlandes ausgegeben wurden. Zusätzlich werden Rechtsurkunden und Unterschriften von Ägyptern beglaubigt.
• Alle die zur Beglaubigung gebrachten Dokumente, müssen mit dem Siegel des ägyptischen Aussenministeriums, oder des Aussen- oder Justizministeriums des Gastlandes, versehen sein.
• Auf Verlangen wird das Konsulat in Straf- oder Gerichtssachen die Interessen von ägyptischen Staatsangehörigen im Rahmen der Gesetze und der Regelungen des Gastlandes schützen.
• Ägypter, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Kontakt zum ägyptischen Konsulat aufnehmen, um dort die im Verfahren geforderten Dokumente wie:
a) Geburtsurkunde des Antragsstellers,
b) Geburtsurkunde seines Vaters, von den zuständigen ägyptischen Behörden empfangen zu können. . Das Konsulat stellt für Palästinenser, die in Besitz eines Reisedokuments -ausgestellt von den ägyptischen Behörden sind- ein neues Dokument aus, vorausgesetzt, sie besitzen keine anderen ausländischen Reisedokumente.
Touristen müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis ...). Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Pass eines der mitreisenden Elternteile eingetragen sein. Der Reisepass muß mindestens sechs Moate ab Ausstellung des Visums noch gültig sein. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
Erteilung eines Visums erfolgt unter folgend angeführten Voraussetzungen:
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein im voraus ausgestelltes Visum:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesh, Bosnien-Herzegowina, Tschetschenien, China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kasakhstan, Kirgistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan, und alle afrikanischen Länder.
Wer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung fuer Ägypten ist, braucht kein Einreisevisum, wenn er während der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung, oder innerhalb von 6 Monaten -welche Zeitspanne kürzer ist- das Land verlässt und wieder in das Land zurückkehrt.
Die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Staaten benötigt eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden, dadurch wird die Bearbeitungszeit für die Erstellung solcher Visa mindestens 3 bis 6 Wochen dauern. Wenn Sie Staatsbürger einer dieser Staaten, die das Visum nicht vor Ort bekommen können sind, wenden Sie sich bitte an das ägyptische Konsulat.
A- Arabische Länder
-Staatsbürger folgende Staaten sind von einer Visumspflicht für Ägypten befreit:
Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Die Arabische Emirate, Jordanien, Jemen, Djibuti, Syrien, Oman, Katar und Libyen.
-Staatsbürger folgender Staaten, können das Visum nicht vor Ort (d.h. bei der Ankunft in Ägypten) bekommen, daher werden sie gebeten, das Visum vor dem Antritt einer Reise auf dem Ägyptischen Konsulat zu beantragen:
Palästina, Irak, Libanon, Marokko, Tunesien, Algerien, Somalia, Sudan Mauretanien.
B- Europäische Staaten:
-Die Staatsbürger von Malta sind von einer Visapflicht für Ägypten befreit.
-Staatsbürger aller EU-Staaten können das Visum gleich vor Ort in Ägypten oder vom Ägyptischen Konsulat bekommen.
C- Asiatische Staaten:
-Staatsbürger folgende Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat:
Nord Korea, Süd Korea, Taiwan, Japan, Singapur, Malediven, Nepal, Brunei.
-Staatsbürger aller anderer asiatischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, und werden daher gebeten, sich das Visum vor ihre Einreise, vom ägyptischen Konsulat zu besorgen.
D- USA und Kanada:
-Amerikanische und Kanadische Staatsbürger bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
E- Südamerikanische Staaten:
-Staatsbürger aller südamerikanischer Staaten bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat, außer südamerikanische Staatsbürger mit palästinensicher Herkunft und Staatsbürger von Belize libanesischer Herkunft.
F- Australien und Neuseeland:
-Staatsbürger Australiens und Neuseelands bekommen das Visum vor Ort oder vom ägyptischen Konsulat.
G- Afrikanische Staaten:
-Staatsbürger aller afrikanischen Staaten bekommen das Visum nicht vor Ort, daher werden sie gebeten, das Visum vor ihrer Einreise auf dem ägyptischen Konsulat zu beantragen, ausgenommen die Staatsbürger von Guinea, die von der Visumspflicht befreit sind.
Bei der
Beantragung von Einreisevisa (bei einem ägyptischen Konsulat) sind folgende
Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument (am Tag der Abreise noch mind. 2 Monate Gültigkeit)
- ein ausgefüllter
Visaantrag mit einem (1) Foto
- die
Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
Türkische Staatsangehörige mit gültigem türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten (Minimum 6 Monate) können das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum beim ägyptischen Konsulat in Wien beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
Bürger der
Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen
Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche
Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren
durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen
Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der
Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Konsulat
einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind
Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan,
Belarus (Weißrussland), Kasachstan, Kirgistan, Moldavien, Tadschikistan,
Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem
ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen.
Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Katharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-tägige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
Luftpassagieren wird eine 24-stündige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.
Befreiung von Visagebühren:
(bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution)
Ägyptische Visagebühren werden nicht eingehoben für:
-Inhaber von Diplomatenpässen.
-Beamte internationaler Organisationen und Behörden sowie Staatsdelegierte für Konferenzen.
-Beamte der Arabischen Liga.
-Ausländische Ehefrauen ägyptischer Staatsbürger
-Auslaendische Angehoerige des Klerus, bedeutende Wissenschafter, Journalisten und Angehörige offizieller Kultur-, Erziehungs- und Sportdelegationen.
-Ausländische Studenten, die an ägyptischen Instituten studieren.
-Personal ohne Diplomatenstatus bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Ägypten.
-Eltern, Geschwister und erwachsene Kinder von Angehörigen des Diplomatischen Corps in Ägyten.
-Staatsbuerger von Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika sind teilweise von den ägyptischen Visagebühren befreit und bezahlen daher ermässigte Gebühren.
4-Wohnen in Ägypten:
Ägypten bewilligt Angehörigen anderer Staaten das Recht auf einen temporären Wohnsitz im Land. Der gewöhnliche Wohnsitz wird entweder für 3 oder 5 Jahre bewilligt und ist erneuerbar.
Der spezielle Wohnsitz wird normalerweise für Ägypter, die vor dem 26.05.1952 geboren sind, für 10 Jahre (ebenfalls erneuerbar) bewilligt – ebenfalls denen, die vor diesem Datum bereits ununterbrochen für 20 Jahre in Ägypten gelebt haben. Das Recht wird auch ihren Frauen und kleinen Kindern eingeräumt.
5-Petitionen:
Die Ausländerabteilung des Außenministeriums in Kairo erhält und untersucht Petitionen, die über die ägyptischen Auslandsvertretungen von Nicht-Ägyptern gegen ägyptische Staatsbürger eingereicht werden. Die Petitionen werden untersucht und das Ergebnis dem Antragsteller übermittelt.
PREISE Stand 01.01.2002
|
Nr. |
Konsulats Service |
Preis (€) |
|
1 |
Touristenvisum (USA, Russland, Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen, Zypern) |
20 |
|
2 |
Einzel-Touristenvisum |
30 |
|
3 |
Mehrfach-Touristenvisum |
35 |
|
4 |
Einzel-Transitvisum |
30 |
|
5 |
Mehrfach-Transitvisum |
35 |
|
6 |
Touristenvisum für Deutsche |
25 |
|
7 |
Einfaches Geschäfts-Visum |
40 |
|
8 |
Mehrfach Geschäfts-Visum |
55 |
|
9 |
Einfaches Visum (Großbritannien) |
95 |
|
10 |
Mehrfach Visum (Großbritannien) |
160 |
|
11 |
Einfaches Visum (Kanada) |
70 |
|
12 |
Mehrfaches Visum (Kanada) |
105 |
|
13 |
Kommerzielle Beglaubigung für Mitglieder d. AECOC* für Nichtmitgleider |
105 115 |
|
14 |
Neuer ägyptischer Pass (ohne Registrierung) |
110 |
|
15 |
Palästinänsisches Reisedokument |
65 |
|
16 |
Leumundszeugnis |
25 |
|
17 |
Hinzufügen eines Namens oder Landes im Pass |
30 |
|
18 |
Heiratsvertrag |
110 |
|
19 |
Anmeldung einer Scheidung |
140 |
|
20 |
Nicht-kommerzielle Urkunden |
30 |
|
21 |
Normale Beglaubigung |
35 |
|
22 |
Wiedererlangen der ägyptischen Nationalität |
125 |
|
23 |
Registrierung (nach mehr als sechs Monaten) |
30 |
|
24 |
Geburtsurkunde (nach mehr als einen Monat) |
25 |